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Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel ClubHouse Lightyear Kinotickets

§1 Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des Gewinnspiels ist die OrangeService GmbH, Am OrangeCampus, Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm

§2 Preise
Zu gewinnen gibt es Kinogutscheine für den Film LIGHTYEAR im Xinedome Ulm.

§3 Teilnahme und Dauer
1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren des Beitrags. Mit der Interaktion akzeptieren die Teilnehmer, dass ihr Name im Falle eines Gewinns veröffentlicht wird. Die Gewinner:innen werden nach 48h über eine Privatnachricht informiert.
3. Timing
Start der Gewinnspielphase: Samstag, 25.06.2022
Ende der Gewinnspielphase: Freitag, 26.06.2022

§4 Ausschluss von der Teilnahme
1. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der OrangeService GmbH, der Union Filmtheater GmbH sowie deren jeweilige Angehörige. Alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter:innen und deren Angehörige dürfen ebenfalls nicht teilnehmen.
2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann OrangeService GmbH den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen.
3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen oder zu verschaffen suchen. OrangeService GmbH behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rückforderung der Gewinne vor.

§5 Durchführung und Abwicklung
1. Teilnehmer:innen, die mit dem zugehörigen Beitrag interagieren und nicht gegen die in §4 aufgeführten Ausführungen verstoßen, nehmen automatisch an der Verlosung teil.
2. Die Gewinner:innen werden anhand einer Zufallsauswahl ermittelt. Über das Hinterlassen eines Kommentars
3. Die Preise werden Ihnen nach einer Kontaktaufnahme und übermittelter Adresse an Sie entweder durch OrangeService GmbH oder durch die Union Filmtheater GmbH verschickt, sollte eine Abholung in der Geschäftsstelle nicht einzurichten sein.
4. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung bei Sach- oder sonstigen Gewinnen oder auf nachträgliche Änderung des Gewinns.

§6 Vorbehalt der jederzeitigen Beendigung des Gewinnspiels
OrangeService GmbH behält sich vor, dass Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigungen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. OrangeService GmbH ist hierzu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

§7 Haftung
1. OrangeService GmbH und das jeweilige Unternehmen, das den Tagespreis stiftet, werden mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. OrangeService GmbH und das jeweilige Unternehmen, das den Tagespreis stiftet, übernehmen die Haftung für Rechts- und/oder Sachmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn OrangeService GmbH und das jeweilige Unternehmen, das den Tagespreis stiftet, diese Mängel an den Gewinnen arglistig verschweigt. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen nicht übergeben/wahrgenommen werden kann, die die Gewinner:innen zu vertreten haben, entfällt der Gewinnanspruch.

§8 Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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